Corporate Governance

Die Corporate Governance ist für Swisscom elementarer Bestandteil der Unternehmenspolitik. Ihre Basis bilden Transparenz und klare Verantwortlichkeiten. Swisscom erfüllt dabei die Richtlinien der SIX Swiss Exchange und des Schweizerischen Obligationen rechts und beachtet die Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance der economiesuisse.

Grundsätze

Die Basis der Corporate Governance bilden für Swisscom Transparenz in der Finanzberichterstattung sowie klar zugewiesene Verantwortlichkeiten im Zusammenspiel von Aktionären, Verwaltungsrat, Konzernleitung und Konzerngesellschaften.
Als an der SIX Swiss Exchange kotiertes Unternehmen erfüllt Swisscom die Anforderungen der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance, wie sie von der SIX Swiss Exchange und den Artikeln 663bbis und 663c Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts vorgesehen sind. Zudem beachtet Swisscom die Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance der economiesuisse, des Dachverbands der Schweizer Wirtschaft.
Die Prinzipien und Regeln von Swisscom zur Corporate Governance sind in erster Linie in den Statuten, im Organisationsreglement sowie in den Reglementen der Verwaltungsratsausschüsse festgelegt. Diese werden regelmässig auf ihre Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Ein besonderes Augenmerk gilt dem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Verhaltenskodex. In ihm bekennt sich Swisscom ausdrücklich zur umfassenden Integrität sowie zur Beachtung der Gesetze und aller weiteren externen und internen Vorschriften. Swisscom erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, Rücksicht auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt nehmen, die geltenden Regeln befolgen, integer sind und Verstösse gegen den Verhaltenskodex melden. Auf der Website von Swisscom kann auf die Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung sowie unter Download Archiv auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.

1 Konzernstruktur und Aktionariat

1.1 Konzernstruktur

1.1.1 Operative Konzernstruktur

Die Swisscom AG ist die für die Oberleitung des Swisscom Konzerns verantwortliche Konzernobergesellschaft. Ihre vier Konzernbereiche sind Group Finance & Controlling (ab 2013 Group Business Steering), Group Strategy & Business Development (ab 2013 Group Strategy & Innovation), Group Communications (ab 2013 Group Communication & Responsibility) und Group Human Resources. Eine Kompetenzordnung, die vom Verwaltungsrat der Swisscom AG vorgegeben ist, sichert die strategische und finanziel le Führung der operativ eigenständigen Konzerngesellschaften. Diese sind in die folgenden drei Kategorien eingeteilt: strategisch, wichtig, alle übrigen. Bei der «strategischen » Gesellschaft Fastweb S.p.A. nimmt der CEO der Swisscom AG als Präsident zusammen mit dem CFO (Chief Financial Officer) und dem CSO (Chief Strategy Officer) und weiteren Vertretern von Swisscom Einsitz im Verwaltungsrat. Bei der «strategischen» Gesellschaft Swisscom IT Services AG nimmt der CFO der Swisscom AG als Präsident zusammen mit dem CSO und weiteren Vertretern von Swisscom Einsitz im Verwaltungsrat; ab 2013 nimmt der CEO der Swisscom AG als Präsident mit den vorgenannten und weiteren Vertretern von Swisscom Einsitz im Verwaltungsrat. Zudem wird der Verwaltungsrat bei beiden vorgenannten Gesellschaften durch externe Mitglieder ergänzt. Bei der «strategischen» Swisscom (Schweiz) AG ist der Verwaltungsrat bis Ende 2012 identisch mit dem jenigen der Swisscom AG, ab 2013 ist Swisscom mit dem CEO als Präsident und den weiteren Konzernleitungsmitgliedern ausser dem Leiter der Swisscom (Schweiz) AG im Verwaltungsrat vertreten. Bei den «wichtigen» Konzerngesellschaften erfüllt der CEO einer «strategischen» Konzerngesellschaft, der Leiter eines Konzernbereichs oder andere vom CEO bestimmte Personen die Aufgabe des Verwaltungsratspräsidenten. Zudem amtieren weitere Vertreter von Swisscom als Mitglieder des Verwaltungsrats.
Die Konzernstruktur ist im Lagebericht im Kapitel Konzernstruktur und Organisation dargestellt. Siehe Bericht Seite 122 Eine Liste der Konzern gesellschaften  unter Angabe von Firma, Sitz, Beteiligungsquote, Aktienkapital und Segmentzugehörigkeit  ist in der Erläuterung 41 im Anhang zur Konzernrechnung enthalten. Die Segmentberichterstattung als Bestandteil des Konzernabschlusses nennt als Segmente «Privat kunden», «Kleinere und Mittlere Unternehmen», «Grossunternehmen», «Whole sale» und «Netz & IT», die zur Swisscom Schweiz zusammengefasst werden, sowie «Fastweb » und «Übrige operative Segmente», wozu hauptsächlich Swisscom IT Services, Swisscom Beteiligungen und Swisscom Hospitality Services zählen. Zusätzlich wird «Group Headquarters» separat ausgewiesen, das unter anderem die Konzernbereiche, die Worklink AG und die Swisscom Re AG umfasst.

1.1.2 Kotierte Gesellschaften

Die Swisscom AG, eine Gesellschaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in Ittigen (Kanton Bern, Schweiz), ist im Main Standard der SIX Swiss Exchange kotiert (Valoren nummer 874251; ISIN-Code CH0008742519; Symbol SCMN). Der Handel in den USA erfolgt Over-the-Counter (OTC) als Level- 1-Programm (Symbol: SCMWY; ISIN-Nummer: CH008742519; CUSIP für ADR: 871013108). Am 31. Dezember 2012 hat sich die Börsenkapitalisierung der Swisscom AG auf CHF 20400 Millionen belaufen.
Die Aktien von Fastweb S.p.A., mit Sitz in Mailand, Italien, sind nach der vollständigen Übernahme durch Swisscom per 22. März 2011 von der Borsa Italiana dekotiert worden.

1.2 Offenlegungsmeldungen von bedeutenden Aktionären

Angaben zu bedeutenden Aktionären werden getätigt, wenn im Berichtsjahr Offenlegungsmeldungen nach Art. 20 des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel erfolgt sind. Eine Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen besteht, wenn eine meldepflichtige Person oder Gruppe einen Prozentanteil von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 331/3, 50 oder 662/3 der Stimmrechte an der Swisscom AG erreicht, über- oder unterschreitet.
Im Berichtsjahr sind keine Offenlegungsmeldungen erfolgt. Angaben zu den bedeutenden Aktionären finden sich in der Erläuterung 8 im Anhang zur Jahresrechnung der Swisscom AG.

1.3 Kreuzbeteiligungen

Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen zwischen der Swisscom AG und anderen Aktiengesell schaften.

2 Kapitalstruktur

2.1 Kapital

Am 31. Dezember 2012 hat das Aktienkapital der Swisscom AG CHF 51801943 betragen. Das Aktienkapital ist eingeteilt in Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1. Die Aktien sind vollständig liberiert.

2.2 Genehmigtes und bedingtes Kapital im Besonderen

Es besteht weder ein bedingtes noch ein genehmigtes Aktienkapital.

2.3 Kapitalveränderungen

Das Eigenkapital der Swisscom AG im handelsrechtlichen Einzelabschluss hat sich in den Jahren 2010 bis 2012 wie folgt entwickelt:

Die Generalversammlung vom 27. April 2010 beschloss die Zahlung einer Dividende von CHF 20 pro Aktie. Am 31. Dezember 2010 betrugen die Reserven aus Kapitaleinlagen der Swisscom AG CHF 487 Millionen. Davon waren CHF 255 Millionen in den allgemeinen Reserven und CHF 232 Millionen im Bilanzgewinn ausgewiesen. Die Generalversammlung vom 20. April 2011 beschloss, Reserven aus Kapitaleinlagen von CHF 466 Millionen in freie Reserven umzuwandeln und zusammen mit weiteren freien Reserven von CHF 622 Millionen als Dividende auszuschütten. Die Dividende für das Geschäftsjahr 2010 legte sie auf CHF 21 pro Aktie fest. Davon wurden pro Aktie CHF 9 aus Reserven aus Kapitaleinlagen und CHF 12 aus freien Reserven ausbezahlt. Die Generalversammlung vom 4. April 2012 beschloss die Zahlung einer Dividende von CHF 22 pro Aktie.

2.4 Aktien, Partizipationsscheine

Sämtliche Namenaktien der Swisscom AG haben einen Nennwert von je CHF 1. Jede Aktie hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann jedoch nur ausgeübt werden, wenn der Aktionär im Aktienregister der Swisscom AG mit Stimm recht eingetragen ist. Alle Namenaktien sind dividendenberechtigt, mit Aus nahme der von Swisscom gehaltenen eigenen Aktien. Es bestehen keine Vor zugs rechte. Weitere Angaben dazu finden sich in Ziffer 6 «Mitwirkungs rechte der Aktionäre».
Die Namenaktien der Swisscom AG sind nicht verurkundet, sondern bis auf eine Sperrquote des Bunds als Wertrechte im Bestand der SIX SIS AG eingebucht. Der Aktionär kann jederzeit die Bescheinigung über die in seinem Eigentum stehenden Namenaktien verlangen. Er hat aber keinen Anspruch auf Druck und Auslieferung von Titeln für seine Aktien (Namenaktien mit aus - geschlossenem Titeldruck).
Die Swisscom AG hat keine Partizipationsscheine herausgegeben.

2.5 Genussscheine

Die Swisscom AG hat keine Genussscheine herausgegeben.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Die Swisscom Aktien sind frei übertragbar, und das Stimmrecht der nach den Statuten ordnungsgemäss im Aktienregister eingetragenen Aktien unter liegt keinerlei Beschränkungen.
Swisscom hat spezielle Regeln für die Eintragung von Treuhändern und Nominees im Aktienregister erlassen. Gemäss Statuten kann ihnen der Verwaltungsrat, um die Handelbarkeit der Aktien an der Börse zu erleichtern, den Eintrag von Namenaktien mit Stimmrecht über die Schwelle von 5% hinaus durch Reglement oder Vereinbarung gewähren. Hierfür müssen Treuhänder und Nominees ihre Treu händereigenschaft offenlegen. Zudem müssen sie einer Banken- oder Finanzmarktaufsicht unterstehen oder anderweitig die nötige Gewähr bieten, für Rechnung einer oder mehrerer, untereinander nicht verbun dener Personen zu handeln. Ferner müssen über sie die Namen, Adressen und Aktienbestände der wirtschaftlich Berechtigten ermittelbar sein. Diese Statutenbestimmung lässt sich mit der absoluten Mehrheit der gültig ab gegebenen Aktienstimmen ändern. Ihr entsprechend hat der Verwaltungsrat ein Reglement für die Eintragung von Treuhändern und Nominees ins Aktien register der Swisscom AG erlassen. Die Eintragung von Treuhändern und Nominees als Aktionäre mit Stimmrecht setzt ein Gesuch und den Abschluss einer Vereinbarung voraus, die die Eintragungsbeschränkungen und die Meldepflichten des Treu händers beziehungsweise Nominees festhält. Jeder Treuhänder beziehungsweise Nominee verpflichtet sich be sonders dazu, innerhalb der Grenze von 5% die Eintragung als Aktionär mit Stimmrecht für einen einzelnen wirtschaftlichen Berechtigten für höchstens 0,5% des im Handelsregister eingetragenen Namenaktienkapitals der Swisscom AG zu beantragen.
2012 sind keine Ausnahmen für den treuhänderischen Eintrag von Namenaktien mit Stimmrecht über diese prozentualen Beschränkungen hinaus gewährt worden.

2.7 Anleihensobligationen, Wandelanleihen und Optionen

Swisscom hat im Jahr 2007 erstmals Anleihensobligationen ausgegeben. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die von Swisscom ausgegebenen Anleihensobligationen (Beträge, Zinssätze, Fälligkeiten, Laufzeiten).

Die Investoren haben das Recht, die Anleihensobligationen an Swisscom zurückzuverkaufen, wenn ein anderer Aktionär als die Schweizerische Eidgenossenschaft mehr als 50% an Swisscom erlangt und zugleich das Rating von Swisscom unter die tiefste Investmentstufe fällt, die durch eine anerkannte Ratingagentur verliehen wird (BBB/Baa3 oder eine vergleichbare Einstufung). Im Jahr 2010 ist eine Anleihensobligation in Höhe von CHF 350 Millionen und im Jahr 2012 eine Anleihensobligation in Höhe von CHF 250 Millionen per Fälligkeit zurückbezahlt worden.
Das Aktienbeteiligungsprogramm der Swisscom AG ist in Erläuterung 11 im Anhang zur Konzernrechnung beschrieben.

3 Verwaltungsrat

3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat der Swisscom AG besteht aus neun Mitgliedern. Kein Mitglied ist exekutiv für den Swisscom Konzern tätig oder ist es in den drei der Berichtsperiode vorangegangenen Geschäftsjahren gewesen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats unterhalten keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Swisscom AG beziehungsweise zum Swisscom Konzern. Der Bund, der durch den Bundesvertreter Hans Werder im Verwaltungsrat vertreten ist, besitzt die Mehrheit an Swisscom. Zwischen dem Bund und Swisscom bestehen Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Angaben dazu sind in der Erläuterung 37 im Anhang zur Konzernrechnung enthalten.
Im Berichtsjahr ist Barbara Frei an der Generalversammlung vom 4. April 2012 in den Verwaltungsrat gewählt worden. Gleichzeitig schied Othmar Vock aus dem Verwaltungsrat aus.
Die folgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die Zusammen setzung des Verwaltungsrats am 31. Dezember 2012, die Funktionen der einzelnen Mitglieder innerhalb des Verwaltungsrats, das Jahr der erstmaligen Wahl in den Verwaltungsrat und die laufende Amtszeit.

3.2 Ausbildung, berufliche Tätigkeiten und Interessenbindungen

Nachfolgend werden pro Verwaltungsratsmitglied Angaben zur beruflichen Laufbahn und Ausbildung, zu weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen wie Mandaten in wichtigen Unternehmen, Organisationen und Stiftungen sowie ständigen Funktionen in wichtigen Interessengruppen offengelegt.

Hansueli Loosli

Schweizer Staatsbürger
Ausbildung: kaufmännische Lehre; eidg. diplomierter Experte für Rechnungslegung und Controlling
Berufliche Stationen: 19821985 Controller, stellvertretender Direktor der Mövenpick Produktions AG, Adliswil; 19851992, zuletzt als geschäftsführender Direktor, bei der Waro AG, Volketswil; 19921996 Direktor Warenbeschaffung Non-Food, Coop Schweiz, Wangen; 19921997 Geschäftsführender Direktor, Coop Zürich, Zürich; 19972000 Vorsitzender der Geschäftsleitung und der Coop-Gruppenleitung, Coop Schweiz, Basel; Januar 2001August 2011 Vorsitzender der Geschäftsleitung Coop Genossenschaft, Basel
Weitere Mandate: Mitglied des Vorstandsausschusses der economiesuisse; Präsident des Verwaltungsrats der Coop Genossenschaft, Basel; Präsident des Verwaltungsrats der Transgourmet Holding AG, Basel; Präsident des Verwaltungsrats der Bell AG, Basel; Präsident des Verwaltungsrats der Coop Mineraloel AG, Allschwil

Barbara Frei

Schweizer Staatsbürgerin
Ausbildung: Diplomierte Maschineningenieurin, ETH; Dr. sc. Techn., ETH; Master of Business Administration, IMD Lausanne
Berufliche Stationen: Seit 1998 in verschiedenen leitenden Funktionen des ABB Konzerns; 20082010 Country Manager der ABB s.r.o, Prag; seit 2010 Country Manager der ABB S.p.A., Sesto San Giovanni und Region Manager Mediterranean
Weitere Mandate: Vizepräsidentin ABB SA Griechenland; Präsidentin des Verwaltungsrats der ABB SA Frankreich; Präsidentin des Verwaltungsrats der ABB Holding SA Türkei; Mitglied des Verwaltungsrats der ASEA Brown Boveri S.A. Spanien

Hugo Gerber

Schweizer Staatsbürger
Ausbildung: dipl. Postkaufmann; Diplom Managementlehrgang IMAKA, Personal und Organisationsentwicklung, FH Solothurn Nordwestschweiz
Berufliche Stationen: 19861990 Zentralsekretär ChPTT; 19911999 Generalsekretär VGCV; 20002003 Generalsekretär der Gewerkschaft Transfair; 20032008 Präsident der Gewerkschaft Transfair; seit 2009 selbständiger Berater
Weitere Mandate: Mitglied des SUVA-Verwaltungsrats; Mitglied der Kassenkommission Publica; Stiftungsrat Vorsorge RUAG; Mitglied des Geschäftsleitenden Ausschusses der Genossenschaft Schweizer Reisekasse (Reka); Mitglied des Verwaltungsrats der Worklink AG; Mitglied des Verwaltungsrats der KPT Versicherungen AG

Michel Gobet

Schweizer Staatsbürger
Ausbildung: Lizentiat in Geschichte
Berufliche Stationen: Zentralsekretär und stellvertretender Generalsekretär der PTT Union; seit 1999 Zentralsekretär der Gewerkschaft Kommunikation
Weitere Mandate: Mitglied des Union Network International; Mitglied der UNI Europa ICTS Steering Group; Mitglied des Verwaltungsrats der Schweizerischen Post

Torsten G. Kreindl

Österreichischer Staatsbürger
Ausbildung: Diplomierter Wirtschaftsingenieur; Dr. techn.
Berufliche Stationen: Chemie Holding AG; W. L. Gore & Associates Inc.; Mitglied der Geschäftsleitung Deutschland Booz Allen & Hamilton; 19961999 CEO der Breitbandkabelnetze der Deutschen Telekom AG und CEO der MSG Media Services; 19992005 Partner bei Copan Inc.; seit 2005 Partner der Grazia Equity GmbH, Stuttgart (D)
Weitere Mandate: Berater von Pictet Funds, Genf; Mitglied des Verwaltungsrats der XConnect Networks, London (GB); Mitglied des Verwaltungsrats der Starboard Storage Systems Inc., Boulder, Colorado (USA), seit Mai 2012

Catherine Mühlemann

Schweizer Staatsbürgerin
Ausbildung: lic. phil. I; eidg. dipl. PR-Beraterin
Berufliche Stationen: 19941997 Leiterin Media Research Schweizer Fernsehen DRS; 19971999 Programmreferentin SF1 und SF2; 19992001 Programmdirektorin TV3; 20012003 Geschäftsführerin von MTV Central; 20032005 Geschäftsführerin von MTV Central & Emerging Markets; 20052008 Geschäftsführerin von MTV Central & Emerging Markets und Viva Media AG (Viacom); seit 2008 Teilhaberin der Andmann Media Holding GmbH, Baar
Weitere Mandate: Mitglied des Aufsichtsrats Messe Berlin; Mitglied des Aufsichtsrats von Kabel Deutschland; Vorstandsmitglied Schweiz Tourismus; Mitglied des Beirats von Luxodo

Richard Roy

Deutscher Staatsbürger
Ausbildung: Diplom-Ingenieur (FH)
Berufliche Stationen: 19911995 Mitglied der Geschäftsführung Hewlett Packard GmbH; 19951997 Mitglied des Bereichsvorstands und Executive Vice President der Siemens Nixdorf Informationssysteme AG; 19972001 CEO der Microsoft GmbH (D); 20012002 Senior Vizepräsident des Bereichs Corporate Strategy von Microsoft EMEA (Paris, F); seit 2002 selbständiger Unternehmensberater
Weitere Mandate: Mitglied des Aufsichtsrats der Update Software AG, Wien; Mitglied des Verwaltungsrats der Qnamic AG, Hägendorf, bis Oktober 2012

Theophil Schlatter

Schweizer Staatsbürger
Ausbildung: lic. oec. HSG; diplomierter Wirtschaftsprüfer
Berufliche Stationen: 19791985 Wirtschaftsprüfer bei STG Coopers&Lybrand; 19851991 Controller bei Holcim Management und Beratung AG; 19911995 Finanzchef und Mitglied der Geschäftsleitung der Sihl Papier AG; 19951997 Leiter Finanzen/Administration und Geschäftsleitungsmitglied der Holcim (Schweiz) AG; 1997März 2011 CFO und Mitglied der Konzern leitung der Holcim Ltd.
Weitere Mandate: Mitglied des Verwaltungsrats der Implenia AG; Präsident des Verwaltungsrats der PEKAM AG; Mitglied des Verwaltungsrats der Schweizerischen Cement-Industrie-Aktiengesellschaft

Hans Werder

Schweizer Staatsbürger
Ausbildung: Dr. rer. soc.; lic. iur.
Berufliche Stationen: 19871996 Generalsekretär der Bernischen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE); 19962010 Generalsekretär des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Weitere Mandate: Mitglied des Verwaltungsrats der BLS AG

3.4 Zusammensetzung, Wahl und Amtszeit

Der Verwaltungsrat der Swisscom AG wird  mit Ausnahme des Bundesvertreters  durch die Generalversammlung gewählt. Er besteht gegenwärtig aus neun Mitgliedern. Er kann aber gemäss den Statuten aus sieben bis neun Mitgliedern bestehen, wobei die Anzahl bei Bedarf vorübergehend erhöht werden darf. Die Verwaltungsräte werden in Einzelwahl in der Regel für zwei Jahre gewählt. Vorbehalten bleiben vorheriger Rücktritt oder Abberufung. Die maximale Amtsdauer der von der Generalversammlung gewählten Mitglieder beträgt zwölf Jahre. Bei Vollendung des 70. Altersjahrs scheiden die Mitglieder auf das Datum der nächsten ordentlichen Generalversammlung aus dem Verwaltungsrat aus.
Gemäss den Statuten der Swisscom AG hat der Bund das Recht, zwei Vertreter in den Verwaltungsrat der Swisscom AG abzuordnen. Zurzeit ist Hans Werder der einzige Vertreter des Bunds. Die maximale Amtsdauer und die Altersgrenze des Bundesvertreters werden vom Bundesrat bestimmt. Gemäss dem Telekommunikationsunternehmungs gesetz (TUG) ist dem Personal eine angemessene Vertretung zu gewähren. Die Statuten halten dazu ergänzend fest, dass dem Verwaltungsrat zwei Vertreter des Personals anzugehören haben. Zurzeit sind dies Hugo Gerber und Michel Gobet.

3.5 Interne Organisation

Der Verwaltungsrat tagt so häufig, wie es der Geschäftsverlauf erfordert. Im Geschäftsjahr 2012 hat sich der Verwaltungsrat alle ein bis zwei Monate zu insgesamt zehn Sitzungen getroffen, deren Dauer durchschnittlich sieben Stunden betragen hat. Zudem hat eine Telefonkonferenz stattgefunden. Anfang 2012 hat der Verwal tungsrat eine Weiterbildung durchgeführt. Während des Jahrs haben ver schiedene Verwaltungsräte an ausgewählten Referaten und Seminaren teilgenommen. Weiter nimmt der Verwaltungsrat nach Möglichkeit am jährlich stattfindenden Kaderanlass des Swisscom Konzerns teil. In der Regel unterzieht sich der Verwaltungsrat sowie der Ausschuss Revision zudem ein Mal pro Jahr einer Selbstevaluation.
Der Verwaltungsrat tagt auf Einladung des Präsidenten. Falls dieser verhindert ist, beruft der Vizepräsident die Sitzung ein. Regelmässig zu den Verwaltungsratssitzungen eingeladen sind der CEO, der CFO sowie der CSO der Swisscom AG. Der Präsident stellt die Traktanden für die Verwaltungsratssitzungen zusammen. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats kann die Aufnahme weiterer Traktanden beantragen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten jeweils vor den Verwaltungsratssitzungen Unter lagen, die ihnen die Vorbereitung der Traktanden gestatten. Eine angemessene Berichterstattung an die Verwaltungsratsmitglieder wird weiter sichergestellt, indem der Verwaltungsrat zu seinen Sitzungen Mitglieder der Konzernleitung, leitende Angestellte der Swisscom AG, Mitglieder der Revisionsstelle oder an dere Fachleute themenspezifisch beiziehen kann. Der Präsident und der CEO erstatten dem Verwaltungsrat ausserdem anlässlich jeder Sitzung einen Bericht über besondere Vorkommnisse, den allgemeinen Geschäftsgang, die wichtigs ten Geschäftsvorfälle sowie getroffene Massnahmen. Im Durchschnitt sind bei den Sitzungen des Verwaltungsrats 99% der Mitglieder an wesend gewesen.
Der Verwaltungsrat nimmt im Rahmen von drei ständigen Ausschüssen und einem Ad-hoc-Ausschuss eine vertiefte Prüfung wichtiger Themen vor. Die Ausschüsse be stehen aus vier bis fünf Mitgliedern. Jedes Verwaltungsratsmit glied ist Mitglied mindestens eines ständigen Ausschusses. Der Präsident ist Mitglied aller ständigen Ausschüsse, deren Vorsitz führen jedoch andere Mitglieder. Letztere erstatten dem Verwaltungsrat jeweils mündlich Bericht über die im Vorfeld abgehaltenen Ausschusssitzungen. Zudem gehen alle Protokolle der Ausschüsse Finanzen und Revision an sämtliche Verwaltungsratsmitglieder. Die Auf gaben und Zuständigkeiten des Verwaltungsrats sind im Organisationsreglement, diejenigen der ständigen Ausschüsse in den jeweiligen Ausschussreglementen festgelegt. Auf der Website von Swisscom kann auf die Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung und unter «Download Archiv» auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.

3.6 Ausschüsse des Verwaltungsrats

Die folgende Auflistung erläutert die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse des Verwaltungsrats, deren Aufgaben und Kompetenzabgrenzung per 31. Dezember 2012. Zudem legt sie für jeden Ausschuss den Sitzungsrhythmus, die übliche Sitzungsdauer und das Präsenzquorum im Berichtsjahr offen.

Ausschuss Finanzen

Torsten G. Kreindl ist Vorsitzender dieses Ausschusses; weitere Mitglieder sind Barbara Frei, Michel Gobet, Hansueli Loosli, Catherine Mühlemann und Hans Werder. An den Sitzungen des Ausschusses Finanzen nehmen in der Regel der CEO, der CFO sowie der CSO teil. Zudem werden weitere Konzern leitungs mitglieder oder Projektverantwortliche gemäss Traktanden beigezogen. Im Geschäftsjahr 2012 hat der Ausschuss fünfmal getagt. Die Sitzungen dauerten durchschnittlich vier Stunden, wobei im Schnitt 97% der Mitglieder anwesend waren. Telefonkonferenzen fanden keine statt. Der Ausschuss bereitet zuhanden des Verwaltungsrats einerseits Geschäfte aus dem Bereich Transaktionen vor. Hierzu gehören die Gründung oder Auflösung von wich tigen Konzerngesellschaften, das Eingehen und Veräussern von bedeutenden Beteiligungen oder das Eingehen und Auflösen von strategischen Allianzen. Andererseits befasst sich der Ausschuss vorberatend mit bedeutenden Investitionen und Desinvestitionen. Abschliessende Ent scheidungskompetenz besitzt der Ausschuss Finanzen beim Erlass von Reglementen und Weisungen für die Bereiche Merger & Acquisitions und Corporate Venturing.

Ausschuss Revision

Theophil Schlatter ist Vorsitzender dieses Ausschusses; weitere Mitglieder sind Hugo Gerber, Hansueli Loosli und Richard Roy. An den Sitzungen anwesend sind überdies der CEO, der CFO, der Head of Group Accounting & Reporting, der Head of Group Internal Audit sowie die externe Revisionsstelle. Je nach Traktandum werden weitere Personen aus dem Management beigezogen. Im Geschäftsjahr 2012 hat der Ausschuss fünfmal getagt. An den Sitzungen waren 95% der Mitglieder anwesend. Die Sitzungen dauerten durchschnittlich sechs Stunden. Telefonkonferenzen fanden im Berichtsjahr keine statt. Alle Mitglieder sind unabhängig. Sie sind also nicht exekutiv für Swisscom tätig, noch waren sie dies in der Vergangenheit. Ebenso unterhalten sie keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Swisscom AG beziehungsweise zum Swisscom Konzern. Theophil Schlatter gilt im Bereich Finanzen als Experte. Der auch «Audit Committee» genannte Aus schuss behandelt alle Geschäfte aus den Bereichen finanzielle Führung (wie Rechnungswesen, Finanzkontrolle, Finanzplanung und Finanzierungen), Assurance (Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Compliance und Internal Audit) und externe Revision. Ferner befasst er sich mit im Verwaltungsrat zu behandelnden Themen, die spezifische Finanzexpertisen voraussetzen (zum Beispiel Ausschüttungspolitik). Der Ausschuss ist somit das wichtigste Kontroll instrument des Verwaltungsrats und überwacht die konzernweiten Assurance-Funktionen. Er nimmt Stellung zu Geschäften, die in der Entscheidungskompetenz des Verwaltungsrats liegen und entscheidet abschliessend in denjenigen Geschäften, für die er selbst entsprechende Kompetenz hat. Details zu seiner Tätigkeit ergeben sich aus dem Reglement für den Ausschuss Revision. Auf der Website von Swisscom kann auf die Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung und unter «Download Archiv» auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.

Ausschuss Kompensation

Ausführungen zum Ausschuss Kompensation sind dem Kapitel Entschädigungsbericht zu entnehmen.

Nomination Committee

Dieser Ausschuss wird ad hoc als Gremium gebildet, um die Wahl neuer Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung vorzubereiten. Den Vorsitz hat jeweils der Präsident. Im Übrigen wird die Zusammensetzung des Ausschusses von Fall zu Fall festgelegt. Der Ausschuss stützt sich bei seiner Arbeit auf ein vom Verwaltungsrat definiertes spezifisches Anforderungsprofil und unterbreitet dem Verwaltungsrat geeignete Kandidaten. Der Verwaltungsrat wählt die Konzernleitungsmitglieder respektive beschliesst über den Antrag, der der Generalversammlung zur Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats unterbreitet wird. Im Geschäftsjahr 2012 hat der Ausschuss einmal getagt. An der Sitzung waren alle Mitglieder anwesend. Die Sitzung dauerte zwei Stunden.

3.7 Kompetenzregelung

Hinsichtlich der unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrats der Swisscom AG verweist das Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) auf das Obligationenrecht. Der Ver waltungsrat hat damit gemäss Art. 716a des Obligationenrechts in erster Linie die Verantwortung für die Oberleitung und die Über wachung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen. Dabei entscheidet er über die Wahl und Abberufung der Konzern leitung der Swisscom AG. Der Verwaltungsrat legt darüber hinaus die strategischen, organisatorischen, finanzplanerischen und buchhalterischen Richtlinien fest. Er berücksichtigt dabei diejenigen Ziele, die vom Bundesrat nach TUG für vier Jahre festgelegt sind und dem Willen des Bundes in seiner Funktion als Hauptaktionär entsprechen.
Der Verwaltungsrat hat die Führung des laufenden Geschäfts im Einklang mit dem TUG, den Statuten und dem Or ganisations reglement an den CEO delegiert. Der Verwaltungsrat hat  zusätzlich zu denjenigen Geschäften, die ihm von Gesetzes wegen vorbehalten sind  über diejenigen Geschäfte zu entscheiden, die für den Konzern von grosser Bedeutung sind. Zu diesen Geschäften gehören etwa Käufe oder Verkäufe von Unternehmen, die einen Finanzbedarf von CHF 20 Millionen überschreiten, oder Investitionen respektive Desinvestitionen ab einem Finanzbedarf von über CHF 50 Millionen. Die Kompetenzabgrenzung zwischen dem Verwaltungsrat und dem CEO ergibt sich im Detail aus dem Anhang 2 zum Organisationsreglement (vgl. Funktionendiagramm in der Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung). Auf der Website von Swisscom kann auf organisationsrechtliche Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung und unter «Download Archiv» auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zuge griffen werden.

3.8 Informationsinstrumente des Verwaltungsrats gegenüber der Konzernleitung

Der Präsident des Verwaltungsrats und der CEO treffen sich ein- bis zweimal pro Monat, um grundlegende Angelegenheiten der Swisscom AG und ihrer Konzerngesellschaften zu besprechen. Der CEO er stat tet dem Verwaltungsrat zudem an jeder ordentlichen Verwaltungsrats sitzung ausführlich Bericht über den allgemeinen Geschäftsgang, über wichtig e Ereignisse sowie über getroffene Massnahmen. Weiter erhält der Verwaltungsrat jeden Monat einen Bericht mit sämtlichen massgeblichen Kennzahlen des Konzerns und aller die wesentlichen Konzerngesellschaften enthaltenden Segmente. Der Verwaltungsrat wird überdies quartalsweise ein gehend über den Geschäftsverlauf, die Vermögens-, die Finanz-, die Ertrags- und die Risikolage des Konzerns und der Segmente informiert. Er erhält zusätzlich eine Hochrechnung (Erwartungsrechnung) von Erfolgsrechnung, Geldfluss rechnung und Bilanz für das laufende Geschäftsjahr. Das interne Finanz reporting wird nach den gleichen Rechnungslegungsvorschriften wie die externe Finanzberichterstattung erstellt. Das Reporting umfasst zusätzlich für die Kontrolle und Steuerung wichtige, nicht finanzielle Kennzahlen. Jedes Verwaltungsratsmitglied kann jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten des Konzerns ver lan gen, sofern keine Ausstands- oder Geheimhaltungspflichten entgegenstehen. Über ausserordentliche Ereignisse wird der Verwaltungsrat unverzüglich informiert.
Der Verwaltungsrat behandelt jährlich, gestützt auf je einen schriftlichen und mündlichen Bericht, eingehend das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem (IKS) und das Compliance Management. Der Ausschuss Revision behandelt viermal im Jahr eingehend das Risikomanagement, dessen Bericht auch alle wesentlichen IKS- und Compliance-Risiken umfasst. Er genehmigt den integrierten strategischen Prüfplan und behandelt mindestens viermal im Jahr die Berichte von Internal Audit. Der Vorsitzende des Ausschusses Revision wird in dringenden Fällen zeitnah über neue wesentliche Risiken in Kenntnis gesetzt. Ebenso wird er zeitnah informiert, sofern sich die Einschätzung der Compliance- oder IKS-Risiken wesentlich ändert oder sofern schwerwiegende Verletzungen der Compliance (inklusive der Vorschriften zwecks Gewährleistung einer verlässlichen finanziellen Berichterstattung) festgestellt beziehungsweise untersucht werden.

3.9 Kontrollinstrumente des Verwaltungsrats gegenüber der Konzernleitung

Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Einrichtung und Überwachung der konzernweiten Assurance- Funktionen Risk Management, internes Kontrollsystem, Compliance und interne Revision (Internal Audit).

3.9.1 Risikomanagement

Swisscom setzt auf einen Risikomanagement-Ansatz, der die etablierten Standards im Risikomanagement  in erster Linie COSO II und ISO 31000  berücksichtigt. Das unternehmensweite Risiko management (Enterprise Risk Management, ERM) von Swisscom bezweckt den Schutz des Unternehmenswerts, die Sicherstellung und Führung eines konzernweiten, angemessenen und anerkannten Risikomanagements, eine zweckmässige, stufengerechte und vollständige Berichterstattung, eine angemessene Dokumentation und die Pflege einer Unternehmenskultur, die einen bewussten Umgang mit Risiken pflegt. Erfasst werden Risiken aus den Bereichen Strategie, Betrieb, Compliance und finanzielle Berichterstattung.
Der Verwaltungsrat delegiert die Umsetzung des ERM-Systems an den CEO des Konzerns. Das Risikomanagement berichtet direkt an den CFO. Es koordiniert alle mit Risikomanagement-Aufgaben befassten Organisationseinheiten und führt diese methodisch, soweit dies für die Berichterstattung erforderlich ist.
Die wesentlichen Risiken der Swisscom AG und ihrer Konzerngesellschaften werden im Rahmen einer umfassenden Risikobeurteilung identifiziert. Jedem Risiko ist ein Verantwortlicher zugewiesen. Um die frühzeitige Identifizierung, Beurteilung und Behandlung von Risiken sowie ihre Berücksichtigung in der strategischen Planung sicherzustellen, arbeitet die zentrale Organisationseinheit für Risikomanagement eng mit der Strategieabteilung und anderen betroffenen Abteilungen zusammen. Die Risiken werden hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und der quantitativen oder qualitativen Auswirkungen im Eintrittsfall bewertet und auf Basis einer Risikostrategie gesteuert. Swisscom setzt die Auswirkung der Risiken mit den wichtigsten Kennzahlen ins Verhältnis, die in die Berichterstattung einfliessen. Das Risikoprofil wird vierteljährlich überprüft und aktualisiert. Der Ausschuss Revision und die Konzernleitung werden quartalsweise über die wesentlichen Risiken, deren möglichen Auswirkungen und den Massnahmenstatus informiert, der Verwaltungsrat jährlich. Die Risikofaktoren sind im Lagebericht im Kapitel Risiken be schrieben.

3.9.2 Internes

Swisscom betreibt ein internes Kontrollsystem mit dem Zweck, eine richtige und vollständige konzernweite finanzielle Berichterstattung sicherzustellen und falsche Angaben (Verstösse oder Irrtümer) über Geschäftsvorfälle zu verhindern. Auf Basis des international anerkannten Rahmenkonzepts COSO II stellt Swisscom das interne Kontrollsystem sowie die nötigen Abläufe und Instrumente sicher, um Risiken im Zusammenhang mit der finanziellen Berichterstattung rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und mittels geeigneter Kontrollen zu steuern. Interne Reglemente und Instrumente  wie der Verhaltenskodex, das Accounting Manual oder die Whistle - blowing-Plattform  unterstützen dieses Ziel. Das inter ne Kontrollsystem bindet alle mass - gebenden verantwortlichen Be reiche und Gremien  darunter besonders den Ausschuss Revision  ein. Swisscom versteht das interne Kontrollsystem als fortlaufende Aufgabe und Chance, die zugrunde liegenden Abläufe kontinuierlich zu verbessern. Dem Ausschuss Revision wird vierteljährlich, dem Verwaltungsrat jährlich Bericht erstattet.

3.9.3 Compliance Management

Gestützt auf die vom Verwaltungsrat erlassenen Grundsätze betreibt Swisscom ein zentrales Compliance-System. Dieses dient der konzernweiten Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und weiteren externen Vorschriften mit vergleichbaren rechtlichen Auswirkungen. Der Verwaltungsrat wird jährlich über die Einschätzung aller Compliance-Risiken im Konzern und der Ausschuss Revision vierteljährlich über die wesentlichen Compliance-Risiken informiert.

3.9.4 Interne Revision

Zusätzlich zum Risikomanagement und dem Compliance Management ist die interne Revision ein massgeblicher Bestandteil der Corporate Governance des Swisscom Konzerns. Sie wird durch Internal Audit wahrgenommen. Internal Audit unterstützt den Verwaltungsrat der Swisscom AG und dessen Ausschuss Revision dabei, die gesetzlichen und reglementarischen Aufsichts- und Kontrollpflichten wahrzunehmen. Es weist das Management auf Möglichkeiten zur Verbesserung der Geschäftsprozesse hin, dokumentiert die Prüfungsfeststellungen und überwacht die Umsetzung der Massnahmen.
Internal Audit ist konzernweit für die Planung und Durchführung von Prüfungen gemäss den Richtlinien des Berufsstands verantwortlich. Objektiv prüft und beurteilt es bezüglich Angemessenheit, Effizienz und Effektivität in erster Linie die Governance- und Steuerungsprozesse, die operativen Prozesse sowie die Assurance-Funktionen Risikomanagement, internes Kontrollsystem und Compliance in allen Organisationseinheiten des Swisscom Konzerns.
Internal Audit verfügt über ein Höchstmass an Unabhängigkeit. Es ist organisatorisch direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrats unterstellt und berichtet an den Ausschuss Revision. An seinen Sitzungen wird der Ausschuss Revision über Prüfergebnisse sowie den Stand der Massnahmenumsetzung informiert. Zusätzlich zur ordentlichen Berichterstattung informiert Internal Audit über alle ihm zur Kenntnis gelangten Unregelmässigkeiten.
Internal Audit pflegt eine enge Koordination und den Informationsaustausch mit der externen Revisionsstelle. Die externe Revisionsstelle hat uneingeschränkten Zugang zu den Prüfberichten und Prüfdokumenten von Internal Audit. In enger Abstimmung mit der externen Revisionsstelle erfolgt die Prüfungsplanung. Der integrierte strategische Prüfplan, der den Jahresplan der internen wie der externen Revisionsstelle in koordinierter Form umfasst, wird jährlich gestützt auf einer Risikoanalyse erstellt und dem Ausschuss Revision zur Genehmigung vorgelegt. Unabhängig davon können Sonderprüfungen beauftragt werden, die darüber hinaus aufgrund von Hinweisen auf der von Internal Audit betriebenen Whistleblowing-Plattform erfolgen können. Das vom Ausschuss Revision genehmigte Meldeverfahren gewährleistet die vertrauliche, anonyme Entgegennahme und Bearbeitung von Beanstandungen, die Fragen der externen Rechnungslegung, der Finanz berichterstattung und der Assurance-Funktionen betreffen. Über eingegangene Meldungen wird der Präsident und der Vorsitzende des Ausschusses Revision informiert, dem Ausschuss Revision wird mindestens jährlich Bericht erstattet.

4 Konzernleitung

4.1 Mitglieder der Konzernleitung

Gemäss den Statuten besteht die Konzernleitung aus einem oder mehreren Mitgliedern, die nicht gleichzeitig dem Verwaltungsrat angehören dürfen. Ein zig in ausserordentlichen Fällen sind zeitlich befristete Ausnahmen zulässig. Der Verwaltungsrat hat dementsprechend die gesamte Geschäftsführung der Swisscom AG an den CEO delegiert. Der CEO ist berechtigt, seine Befugnisse nachgeordneten Stellen zu übertragen, in erster Linie anderen Mitgliedern der Kon zernleitung. Der Verwaltungsrat ernennt die Mitglieder der Konzernleitung. Die Konzernleitung setzt sich aus dem CEO der Swisscom AG, den Leitern ihrer Konzernbereiche, den Leitern der Geschäftsbereiche der Swisscom (Schweiz) AG sowie dem CEO der Swisscom IT Services AG zusammen.
Per Ende Januar 2012 hat Daniel Ritz als CSO (Chief Strategy Officer) das Unternehmen verlassen. Seine Nachfolge trat per September 2012 Jürgen Galler an. Per Ende April 2012 ist Eros Fregonas, bisheriger CEO der Swisscom IT Services AG, aus dem Unternehmen ausgeschieden. An seine Stelle trat per Oktober 2012 Andreas König.
Per 1. Januar 2013 hat Swisscom ihre Führungsstruktur vereinfacht und die Konzernleitung gestrafft. Ab 2013 sind in der Konzernleitung vertreten: Carsten Schloter als CEO, Mario Rossi als CFO, Jürgen Galler als CSO, Hans C. Werner als CPO (Chief Personnel Officer), Urs Schaeppi (Leiter Swisscom (Schweiz) AG) und Andreas König (CEO Swisscom IT Services).
Die folgende Aufstellung vermittelt einen Überblick über die Zusammen setzung der Konzernleitung am 31. Dezember 2012, das Jahr der Ernennung der Mitglieder in die Konzernleitung und die Funktion innerhalb des Konzerns.

4.2 Ausbildung, berufliche Tätigkeiten und Interessenbindungen

Nachfolgend werden pro Konzernleitungsmitglied Angaben zur beruflichen Laufbahn und Ausbildung, zu weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen wie Mandaten in wichtigen Unternehmen, Organisationen und Stiftungen sowie ständigen Funktionen in wichtigen Interessen gruppen offengelegt.

4.3 Managementverträge

Weder die Swisscom AG noch die Konzerngesellschaften, die zum Konsolidierungskreis gehören, haben Managementverträge mit Dritten abgeschlossen.

Carsten Schloter

Deutscher Staatsbürger
Ausbildung: Diplom-Betriebswirt
Berufliche Stationen: 19851992 unterschiedliche Funktionen bei der Mercedes Benz France SA; 19921994 Mitglied der Geschäftsleitung der debitel France SA; 19951999 unterschiedliche Funktionen bei debitel Deutschland; 1999 Mitglied der Geschäftsleitung der debitel AG; 20002001 Leiter Public Com und Leiter Mobil Com von Swisscom; 2001Januar 2006 CEO der Swisscom Mobile AG; seit Januar 2006 CEO der Swisscom AG und seit Januar 2008 CEO der Swisscom (Schweiz) AG, April 2010November 2010 CEO Fastweb S.p.A. ad interim
Seit März 2000 Mitglied der Konzernleitung von Swisscom
Weitere Mandate: Mitglied des Vorstands der asut, Association Suisse des Télécommunications, Bern; Mitglied des Vorstands der Swiss-American Chamber of Commerce, Zürich; Mitglied des Vorstands der ITU Telecom, Genf

Ueli Dietiker

Schweizer Staatsbürger
Ausbildung: Dipl. Wirtschaftsprüfer
Berufliche Stationen: 19721988 ATAG Ernst & Young; 19881994 unterschiedliche Funktionen bei der Motor Columbus AG, zuletzt CFO; 1995Dezember 1998 CFO der Cablecom Holding AG; Januar 1999Juni 2001 CEO der Cablecom Holding AG; September 2001März 2002 Head of Strategic Growth and Related Businesses der Swisscom AG; Juli 2003Juni 2004 Head of Group Human Resources der Swisscom AG; April 2002März 2006 CFO der Swisscom AG; März 2006Dezember 2007 CEO der Swisscom Fixnet AG; seit August 2007 CFO und seit April 2002 stellvertretender CEO der Swisscom AG; September 2010August 2011 Chief Personnel Officer (CPO) der Swisscom AG ad interim; Mai 2012September 2012 CEO der Swisscom IT Services AG ad interim
April 2002Dezember 2012 Mitglied der Konzernleitung von Swisscom
Weitere Mandate: Mitglied des Verwaltungsrats der Zuckermühle Rupperswil AG; Mitglied des Verwaltungsrats und Vorsitzender des Audit Committee der Sanitas Krankenkassen; Mitglied des Verwaltungsrats und Vorsitzender des Audit Committee der Wincare Krankenkassen; Mitglied des Verwaltungsrats der BKW AG; Mitglied des Verwaltungsrats der jobs.ch AG, bis Dezember 2012; Mitglied des Verwaltungsrats der Belgacom International Carrier Services S.A., Brüssel; Vizepräsident des Verwaltungsrats der CT Cinetrade AG; Präsident des Stiftungsrats der comPlan

Jürgen Galler

Italienischer Staatsbürger
Ausbildung: Dr. rer. soc. oec., Universität des Saarlandes, Saarbrücken; Mag. rer. soc. oec., Universität Johannes Kepler, Linz, Österreich
Berufliche Stationen: September 1992November 1996 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsinformatik an der Universität des Saarlandes; Dezember 1996Februar 2000 unterschiedliche Funktionen bei der IDS Scheer Korea und Japan, zuletzt CEO; März 2000September 2005 unterschiedliche Funktionen bei der Lycos-Bertelsmann GmbH, zuletzt Vizepräsident Lycos Communication & Community Products und Managing Director Lycos Madrid, Spanien respektive Gütersloh, Deutschland; Oktober 2005Juni 2007 CTO und Head Product Management der Spotigo GmbH, Madrid, Spanien; Juli 2007Juni 2009 Director Product Management for Europe, Middle East & Africa bei Google Inc.; Juli 2009August 2012 Director Product Management and Engineering for Europe, Middle East & Africa bei YouTube, Google Inc., Zürich, Schweiz; seit September 2012 Chief Strategy Officer (CSO) der Swisscom AG
Seit September 2012 Mitglied der Konzernleitung von Swisscom

Kathrin Amacker-Amann

Schweizer Staatsbürgerin
Ausbildung: Eidg. dipl. Apothekerin, Dr. phil. II
Berufliche Stationen: 19901994 Projektleiterin Pharmazeutische Produktion Ciba-Geigy; 19951999 Projektleiterin Pharmazeutische Entwicklung Ciba-Geigy/Novartis; 20002003 Projektleiterin Pharmazeutische Klinikproduktion Novartis; 20032010 Human Resources Management Novartis Schweiz; seit Oktober 2010 Chief Communication Officer (CCO) der Swisscom AG
Oktober 2010Dezember 2012 Mitglied der Konzernleitung von Swisscom
Weitere Mandate: Mitglied des Stiftungsrats der Merian Iselin Stiftung, Basel; Mitglied des Stiftungsrats des Basel-Karlsruhe Forum, Basel, bis März 2012; Mitglied des Stiftungsrats des World Demographic and Ageing Forum, St. Gallen; Mitglied des Stiftungsrats der ETH Zürich Foundation; Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Kinderschutz Schweiz

Hans C. Werner

Schweizer Staatsbürger
Ausbildung: Betriebswirt, Dr. oec.
Berufliche Stationen: 19971999 Rektor, Kantonsschule Büelrain; 19992000 Head Technical Training and Business Training; 2001 Divisional Operation Officer Division Reinsurance & Risk Swiss Re; 20022003 Head HR Corporate Centre and HR Shared Services Swiss Re; 20032007 Head Global Human Resources Swiss Re; 20072009 Leiter HR und Ausbildung Schindler Aufzüge AG; 20102011 HR Vice President Europe North and East Schindler; seit September 2011 Chief Personnel Officer (CPO) der Swisscom AG
Seit September 2011 Mitglied der Konzernleitung von Swisscom

Christian Petit

Französischer Staatsbürger
Ausbildung: MBA ESSEC Cergy-Pontoise
Berufliche Stationen: 19931999 debitel France; 20002003 Leiter Operations von Swisscom Mobile AG; 20032006 Leiter Produkt-Marketing Swisscom Mobile; 2006Juni 2007 CEO Hospitality Services Plus SA; seit August 2007 Leiter Geschäftsbereich Privatkunden von Swisscom (Schweiz) AG
August 2007Dezember 2012 Mitglied der Konzernleitung von Swisscom
Weitere Mandate: Mitglied des Verwaltungsrats der CT Cinetrade AG

Roger Wüthrich-Hasenböhler

Schweizer Staatsbürger
Ausbildung: Elektro-Ingenieur HTL, Executive MBA HSG
Berufliche Stationen: 20002005 Leiter Geschäftskundenverkauf Swisscom Mobile AG; 20062007 Leiter Marketing und Verkauf der Swisscom Solutions AG; 20082010 Leiter Marketing und Sales Swisscom Grosskunden und Geschäftsführer der Webcall GmbH; seit Januar 2011 Leiter Geschäftsbereich Kleine und Mittlere Unternehmen von Swisscom (Schweiz) AG
Januar 2011Dezember 2012 Mitglied der Konzernleitung
Weitere Mandate: Mitglied des Verwaltungsrats der Raiffeisenbank am Ricken Genossenschaft; Mitglied des Verwaltungsrats der Genossenschaft basecamp4hightech (bc4ht), seit Juni 2012; Mitglied des Stiftungsrats der BlueLion Stiftung, seit Januar 2012

Urs Schaeppi

Schweizer Staatsbürger
Ausbildung: Dipl. Ing. ETH; lic. oec. HSG
Berufliche Stationen: 19871991 Iveco Motorenforschungs AG; 19911994 Head of Marketing, Profitcenter Electronics-Production Ascom AG; 19941998 Betriebsleiter der Papierfabrik Biberist; 19982006 Leiter Commercial Business und Mitglied der Konzernleitung Swisscom Mobile; 20062007 CEO der Swisscom Solutions AG; seit August 2007 Leiter des Geschäftsbereichs Grossunternehmen von Swisscom (Schweiz) AG
Seit März 2006 Mitglied der Konzernleitung von Swisscom
Weitere Mandate: Mitglied des Verwaltungsrats der BV Group, Bern

Heinz Herren

Schweizer Staatsbürger
Ausbildung: Elektroingenieur HTL
Berufliche Stationen: 19861988 Hasler AG; 19881991 XMIT AG; 19911993 ASCOM Telematik AG; 19931994 Bedag Informatik; 19942000 3Com Corporation; 20002000 Inalp Networks Inc.; 20012005 Leiter Marketing Wholesale Swisscom Fixnet; 20052007 Leiter Kleine und Mittlere Unternehmen Swisscom Fixnet; 2007-2010 Leiter Geschäftsbereich Kleine und Mittlere Unternehmen von Swisscom (Schweiz) AG; seit Januar 2011 Leiter Netz & IT von Swisscom (Schweiz) AG
August 2007Dezember 2012 Mitglied der Konzernleitung von Swisscom

Andreas König

Österreichischer Staatsbürger
Ausbildung: Dipl. Maschinen-Ing. ETH
Berufliche Stationen: 19891990 MacNeal-Schwendler; 19901996 Silicon Graphics, 1996Oktober 2012 unterschiedliche Funktionen bei der NetApp, davon 20012004 Vizepräsident Zentralund Osteuropa; 20042007 Vizepräsident Verkauf EMEA; 2007September 2012 Senior Vice President and General Manager EMEA; seit Oktober 2012 CEO der Swisscom IT Services AG
Seit Oktober 2012 Mitglied der Konzernleitung von Swisscom

5 Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Sämtliche Informationen zu den Entschädigungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung der Swisscom AG sind im separaten Entschädigungsbericht aufgeführt.

6 Mitwirkungsrechte der Aktionäre

6.1 Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretungen

Jede Namenaktie berechtigt zu einer Stimme. Stimmrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn der Aktionär im Aktienregister der Swisscom AG mit Stimmrecht eingetragen ist. Der Verwaltungsrat kann die An erkennung eines Aktienerwerbers als Aktionär oder Nutzniesser mit Stimm recht ablehnen, sofern der Aktienerwerber zusammen mit seinen bereits als stimmberechtigt eingetragenen Aktien die Limite von 5% aller im Handels register eingetragenen Namenaktien überschreiten würde. Mit den übrigen Aktien wird der Erwerber als Aktionär oder Nutzniesser ohne Stimmrecht ins Aktienbuch eingetragen. Die Stimmrechtsbegrenzung gilt auch im Falle des Erwerbs von Namenaktien anlässlich der Ausübung von Bezugs-, Options- und Wandel rechten. Für die Berechnung der prozentmässigen Begrenzung gilt eine Grup penklausel.
Die Stimmrechtsbeschränkung von 5% gilt nicht für den Bund, der gemäss Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an der Swisscom AG halten muss.
Der Verwaltungsrat kann besonders in folgenden Ausnahmefällen einen Aktienerwerber mit mehr als 5% aller Namenaktien als Aktionär oder Nutzniesser mit Stimmrecht anerkennen:

  • bei Erwerb von Aktien zufolge einer Fusion oder eines Unternehmens zusam menschlusses
  • bei Erwerb von Aktien zufolge Sacheinlage oder Aktientauschs
  • zur beteiligungsmässigen Verankerung einer dauernden Zusammenarbeit oder einer strategischen Allianz

Zusätzlich zur prozentmässigen Stimmrechtsbeschränkung kann der Verwaltungs rat die Anerkennung und Eintragung als Aktionär oder Nutzniesser mit Stimm recht ablehnen, wenn ein Erwerber auf Verlangen nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Aktien beziehungsweise die Nutzniessung an den Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben hat. Verweigert der Aktienerwerber diese Erklärung, wird er als Aktionär ohne Stimmrecht einge tragen.
Der Verwaltungsrat kann zudem nach Anhörung des Betroffenen dessen Eintragung als stimmberechtigter Aktionär im Aktienbuch streichen, wenn diese durch falsche Angaben des Erwerbers zustande gekommen ist, und ihn als Aktionär ohne Stimmrecht eintragen. Der Erwerber muss über die Streichung sofort informiert werden.
Die statutarisch vorgesehenen Stimmrechtsbeschränkungen können durch einen Beschluss der Generalversammlung aufgehoben werden, der die ab solute Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

6.2 Statutarische Quoren

Die Generalversammlung der Swisscom AG fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen grundsätzlich mit der absoluten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Neben den vom Obligationenrecht vorgesehenen besonderen Beschlussquoren sehen die Statuten für folgende Fälle eine Zwei drittelmehrheit der vertretenen Aktienstimmen vor:

  • die Einführung von Stimmrechtsbeschränkungen
  • die Umwandlung von Namenaktien in Inhaberaktien und umgekehrt
  • Änderungen der Statutenbestimmung über besondere Beschlussquoren

6.3 Einberufung der Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beruft die Generalversammlung mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag durch Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt ein. Die Einberufung kann zudem mittels eines uneingeschriebenen oder eingeschriebenen Briefs an alle Namenaktionäre erfolgen.

6.4 Traktandierung

Aktionäre, die Aktien im Nennwert von mindestens CHF 40000 vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Das Begehren ist wenigstens 45 Tage vor der Generalversammlung schriftlich an den Verwaltungsrat zu richten und hat den Verhandlungsgegenstand und den Antrag zu nennen.

6.5 Vertretungen an der Generalversammlung

Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Aktionär mit Stimmrecht, den Organvertreter, den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder einen Depotvertreter (Bank) ver tre ten lassen. Personengesellschaften und juristische Personen können sich durch unterschriftsberechtigte Personen, Unmündige und Bevormundete durch ihren gesetzlichen Vertreter vertreten lassen, selbst wenn die vertretenden Personen nicht Aktionäre sind. Aktionäre, die sich vertreten lassen, können zu jedem Ver handlungsgegenstand sowie für nicht in der Einladung aufgeführte Anträge Weisungen erteilen und angeben, ob sie für oder gegen einen Antrag stimmen oder sich der Stimme enthalten. Der Organ vertreter allerdings vertritt nur Aktionäre, die den Anträgen des Verwaltungsrats zustimmen. Vollmachten mit anderslautenden Instruktionen werden an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter weitergeleitet. Dieser stimmt den An trägen des Verwaltungsrats zu, falls keine ausdrücklich anders lautenden Weisungen erteilt werden.

6.6 Eintragungen im Aktienbuch

An der Generalversammlung sind die im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktien stimmberechtigt. Vor der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2011 vom 4. April 2012 wurde das Register  wie bereits in den Vorjahren  nicht geschlossen. Stimmberechtigt war, wer am 30. März 2012, 16.00 Uhr, im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen war.

7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

7.1 Angebotspflicht

Gemäss Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) muss der Bund die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an der Swisscom AG halten. Dieser Grundsatz ist auch in den Statuten festgehalten. Eine Pflicht zu einem Übernahmeangebot im Sinne des Börsengesetzes besteht somit nicht, da sie dem TUG widersprechen würde.

7.2 Kontrollwechselklausel

Ausführungen zu Kontrollwechselklauseln sind im Kapitel Entschädigungsbericht enthalten.

8 Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Die Revisionsstelle wird jährlich durch die Generalversammlung gewählt. Die KPMG AG, Gümligen-Bern, übt seit dem 1. Januar 2004 das Revisionsmandat der Swisscom AG und ihrer Konzerngesellschaften aus  mit Ausnahme der italienischen Tochtergesellschaft Fastweb, die von der PricewaterhouseCoopers S.p.A. geprüft wird. Als für das Revisionsmandat ver antwortlicher leitender Revisor der KPMG AG amtet Rolf Hauenstein. Die KPMG AG ist als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen zugelassen.

8.2 Nicht zugelassene Dienstleistungen

Mit der Unabhängigkeit der Revisionsstelle als unvereinbar erachtet der Ausschuss Revision besonders die folgenden Dienstleistungen:

  • Dienstleistungen, die zum Risiko führen, dass die Revisionsstelle ihre eigenen Arbeiten überprüft
  • Buchführungs- oder andere Dienstleistungen, die mit dem Rechnungswesen oder der Jahresrechnung im Zusammenhang stehen
  • Bewertungs- und Schätzungsdienstleistungen, Fairness Opinions oder Gut achten zur Bewertung von Sacheinlagen
  • Dienstleistungen von Aktuaren
  • Führungsaufgaben und Personaldienstleistungen
  • Finanzdienstleistungen
  • Outsourcing der internen Revision
  • Entwicklung und Einführung von Finanzinformationssystemen

Der Verwaltungsratsausschuss Revision behält sich dabei vor, weitere Dienstleistungen auszuschliessen:
  • Parallel erbrachte Nichtprüfungsleistungen, be sonders Rechtsberatung, sind nur dann zulässig, sofern diese die Unab hängigkeit der Revisionsstelle nicht gefährden. Steuerberatende Dienst leistungen sind insoweit zulässig, als es nicht zu einer Selbstüberprüfung kommt. Unvereinbar ist besonders die Beratung und Mitwirkung bei der Er stel lung von komplexen internationalen Strukturen zu Zwecken der Steuer optimierung, die durch die externe Revisionsstelle zu beurteilen sind.

8.3 Revisionshonorare

Die Honorare für die von der KPMG AG im Jahr 2012 erbrachte Re visionsleistung (Audit) haben sich auf CHF 3,25 Millionen (Vorjahr CHF 4,15 Millionen) belaufen. Die Honorare für zusätzliche prüfungsnahe Dienst leistungen (Audit-related Services) betrugen CHF 0,04 Millionen (Vorjahr CHF 0,29 Millionen). Die PricewaterhouseCoopers S.p.A. als Prüferin von Fastweb erhielt für die im Jahr 2012 erbrachte Revisionsleistung (Audit) ein Honorar von CHF 0,79 Millionen (Vorjahr CHF 0,79 Millionen).

8.4 Zusätzliche Honorare

Die zusätzlichen Honorare der KPMG AG für Nichtprüfungsleistungen wie Steuer- und übrige Beratungsdienstleistungen (other Services) haben CHF 0,87 Millionen (Vorjahr CHF 0,44 Millionen) betragen.

8.5 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision

Der Ausschuss Revision prüft im Auftrag des Verwaltungsrats die Zulassung der Revisionsstelle, die Leistung der Revisoren und die Unabhängigkeit der Revisionsstelle. Er genehmigt den integrierten strate gischen Prüfplan, der sowohl den Jahresprüfplan der internen als auch der externen Revisionsstelle umfasst. Ebenso stellt er den Antrag zur Wahl und allenfalls zur Abberufung der Corporate Governance Corporate Governance und Entschädigungsbericht 136 | 137 von der Generalversammlung zu wählenden respektive abzu berufenden Revisionsstelle. Zudem legt der Ausschuss Revision die Kriterien für die jährliche Geneh migung der Honorare fest. Er lässt sich vom CFO quartalsweise und von der Revisionsstelle jährlich über die laufenden Aufträge der Revisionsstelle  aufgeschlüsselt nach Revisionsleistungen, prüfungsnahen Dienstleistungen und Nichtprüfungsleistungen  informieren. Weiter stellt er die Einhaltung des gesetzlichen Rotationsprinzips des leitenden Revisors sicher. Die Revisionsstelle, vertreten durch den leitenden Revisor und seinen Stellvertreter, nimmt in der Regel an allen Sitzungen des Ausschusses Revision teil. Sie informiert den Ausschuss ausführlich über die Durchführung und die Ergeb nisse ihrer Arbeiten, besonders in Bezug auf die Prüfung des Jahresabschlusses. Sie erstattet dem Verwaltungsrat und dem Ausschuss Revision zudem schriftlich Bericht über die Durchführung und das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung sowie über die Feststellungen zur Rechnungslegung und zum internen Kontrollsystem. Schliesslich pflegt der Vorsitzende des Aus schusses Revision einen engen Informationsaustausch mit dem leitenden Revisor der Revisionsstelle und erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig Bericht.

9 Informationspolitik

Swisscom verfolgt gegenüber der Öffentlichkeit und den Finanzmärkten eine offene, aktive Informationspolitik. Swisscom veröffentlicht quartalsweise umfassende, konsistente und transparente Finanzinformationen.
Swisscom trifft sich deshalb im Laufe des Jahres regelmässig mit Anlegern, präsentiert die Finanzergebnisse anlässlich von Analystenmeetings und Roadshows, nimmt an spezifischen Konferenzen für Finanzanalysten und Investoren teil und informiert ihre Aktionäre regelmässig mit Medienmitteilungen oder Aktionärsbriefen über den Geschäftsverlauf.

9.1 Die Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2013 werden wie folgt veröffentlicht:

  • Zwischenbericht: 2. Mai 2013
  • Zwischenbericht: 7. August 2013
  • Zwischenbericht: 7. November 2013
  • Geschäftsbericht: im Februar 2014

9.2 Die Generalversammlung findet an folgendem Datum statt:

  • 4. April 2013

Die Zwischenberichte und der Geschäftsbericht mit dem Jahres abschluss sind unter Investor Relations abrufbar oder können direkt bei Swisscom be stellt werden. Auf der Webseite von Swisscom unter Investor Relations sind ferner alle Pressemitteilungen, Präsentationen und der aktuelle Finanzkalender von Swisscom ersichtlich.

Die Push- und Pull-Links zur Verbreitung der Ad-hoc-Mitteilungen sind ebenfalls auf der Website von Swisscom abrufbar.

Die Generalversammlung vom 4. April 2012 schliesslich wurde aufgezeichnet und ist als Webcast auf der Website von Swisscom aufgeschaltet.