Kommunikation für alle

Swisscom ermöglicht und prägt die Informationsgesellschaft der Schweiz. Ihre Infrastruktur und ihre Dienstleistungen erlauben es Menschen, im öffentlichen und privaten Raum nachhaltig zu kommunizieren und zu interagieren. Dabei verfolgt Swisscom konsequent das Ziel, alle Menschen in der Schweiz an der Informationsgesellschaft teilhaben zu lassen. «Kommunikation für alle» lautet der Grundsatz von Swisscom.

Umfeld und Ziele

Swisscom will, dass alle Menschen in der Schweiz an den Möglichkeiten der neuen Medien teilhaben können. Sie ist bestrebt, von beinahe jedem Ort der Schweiz einen zuverlässigen Netzzugang zu gewährleisten. Ein besonderes Augenmerk richtet Swisscom auf die Förderung der Medienkompetenz  und zwar nicht nur im Rahmen ihrer Anstrengungen für den Jugendmedienschutz, sondern auch mittels Initiativen, welche die digitalen Gräben verringern sollen. Im Jahr 2013 wird Swisscom an ihren Vorhaben festhalten, in Einklang mit der Strategie des Bunds für eine gesunde und wertmehrende Informationsgesellschaft einzutreten. Swisscom ist überzeugt, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz, die Bildungslandschaft Schweiz und die ganze Bevölkerung auch künftig von einer fortschrittlichen ICT-Landschaft profitieren.

Grundversorgung

Swisscom erbringt die Telekommunikationsgrundversorgung für die Schweiz und wird diese vertragsgemäss bis 2017 weiterführen. Swisscom verzichtet darauf, einen Fonds für die Grundversorgung einzufordern. Die Grundversorgung sichert die flächendeckende Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit einem analogen oder digitalen Netzzugang. Sie umfasst Sprachtelefonie, Fax, Datenübertragung und die Breitband-Internetverbindung. 2012 hat Swisscom die minimale Übertragungsgeschwindigkeit für den Breitband-Internetanschluss von 600/100 kbit/s auf 1000/100 kbit/s erhöht und zugleich die Preisobergrenze für diesen Dienst von CHF 69 auf 55 pro Monat (exklusive Mehrwertsteuer) herabgesetzt.
Einen Teil der Grundversorgung, die Swisscom seit jeher wahrnimmt, bilden ferner der Unterhalt und Betrieb der 5'800 öffentlichen Sprechstellen (Publiphone) und der Zugang zu den Notrufdiensten der Polizei, der Feuerwehr, des Sanitätsdienstes sowie zu besonderen Diensten für Behinderte.

Datenschutz

Swisscom ist, bedingt durch ihre Tätigkeit, im Besitz von Kundendaten, die durch das Datenschutzgesetz und das Fernmeldegesetz geschützt sind. Der Schutz der Privatsphäre, die Einhaltung des Datenschutzes und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses sind wichtige Anliegen von Swisscom. Die Datenschutzerklärung stellt klar, wie Swisscom im Rahmen ihrer Webseite und ihrer E-Mail-Aktivitäten mit anfallenden Personendaten umgeht. Sie legt ferner die Möglichkeit offen, diese Daten innerhalb des Swisscom Konzerns weiterzugeben. Hingegen trägt Swisscom keine Verantwortung für die Informationen und die Datenbearbeitung auf verlinkten Angeboten Dritter. Swisscom hat es sich als vertrauenswürdiger Begleiter zum Ziel gesetzt, alle Mitarbeitenden, die durch ihre berufliche Tätigkeit Zugang zu Kundendaten haben, im Rahmen dieser Tätigkeit zu lückenloser Legal Compliance anzuleiten. Zusätzlich sensibilisiert und befähigt Swisscom die Angestellten, die Belange und Bedürfnisse des Datenschutzes zu erkennen und sachgerecht umzusetzen. Alle Mitarbeitenden von Swisscom Schweiz müssen dazu unter anderem regelmässig Datenschutztrainings absolvieren.
Die Sicherheitsverantwortlichen des Unternehmens haben zudem 2012 ein umfassendes Projekt gestartet, das auf eine weitere Verbesserung des Datenschutzes abzielt. Im Zuge dieses Projekts überprüft Swisscom sämtliche Zugriffsrechte auf kritische Kundendaten und definiert diese Zugriffsrechte neu. Zudem hat Swisscom ein System eingerichtet, das feststellt, ob Zugriffe auf kritische Kundendaten im Zusammenhang mit Anfragen der betreffenden Kunden stehen und somit legitimiert sind.

Jugendmedienschutz und Förderung der Medienkompetenz

Jugendmedienschutz und Richtlinien für Medieninhalte

Die Nutzung neuer Medien bietet Chancen und neue Möglichkeiten. Auch wenn dabei die Vorteile überwiegen, bringen neue Medien besonders für Kinder und Jugendliche auch Risiken mit sich. Swisscom ist gewillt, die Verantwortung nicht alleine den Erziehenden zu überlassen. Sie unterstützt daher Eltern und Lehrpersonen mit vielfältigen Informationen, Hilfsmaterialien und Produkten. Wenn Kinder und Jugendliche auf Community-Plattformen private oder gar intime Informationen für die Öffentlichkeit offenlegen, sind sie sich der Tragweite ihres Handelns meist nicht bewusst. Die Privatsphäre nimmt in den Dokumentationen und Informationen zum Jugend medienschutz eine entsprechend prominente Rolle ein.
Swisscom unterstützt die High Principles on Child Protection. Sie hat in Zusammenarbeit mit der European Telecommunications Network Operators' Association (ETNO) ihre Nutzungsbedingungen auf den Jugendplattformen neu gestaltet und so formuliert, dass Kinder und Jugendliche sie wirklich verstehen.
Swisscom hat ihre rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich des Jugendmedienschutzes im Jahr 2012 vorbehaltlos eingehalten. So ist es gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch Anbietern untersagt, Personen unter 16 Jahren Inhalte pornografischer Natur anzubieten. Swisscom legt die Vorschriften der Fernmeldedienstverordnung, die die Sperrmöglichkeiten von Mehrwertdiensten beschreiben, sehr streng aus. So bietet Swisscom seit 2009 auf ihrem Informationsportal keinerlei erotische Inhalte mehr an.
Die Brancheninitiative für verbesserten Jugendmedienschutz und zur Förderung der Medienkompetenz, die vom Schweizerischen Verband der Telekommunikation asut initiiert worden ist, nennt seit 2008 neben den gesetzlichen Vorschriften eine Liste zusätzlicher Massnahmen des Jugendmedienschutzes. Zu diesen Massnahmen hat sich Swisscom verpflichtet. Hierzu gehören das Anbieten einer Filtersoftware für den Internet-Zugang, die aktive Informationspflicht gegenüber den Kunden, die Dialogbereitschaft mit engagierten Organisationen und das Benennen eines Jugendmedienschutz-Beauftragten.
Swisscom übertrifft mit folgenden Massnahmen die gesetzlichen Anforderungen des Jugend - medienschutzes:

  • Freiwillige Erhöhung der Altersgrenze für den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen auf 18 Jahre
  • Keinerlei erotische Inhalte im Video-on-Demand-Angebot von Swisscom TV und auf dem Info-Portal
  • Zusätzliche Sendersperrung mittels PIN bei Swisscom TV
  • Gewährleistung des Jugendmedienschutzes auch bei der neuen Zusatzfunktion «Start Over»
  • Altersfreigabe-Empfehlung nach FSK bei allen Video-on-Demand-Angeboten
  • Sehr strenge Vorgaben an Drittanbieter von Mehrwertdiensten

Die Fernmeldedienstverordnung (FDV) schreibt dem Fernmeldedienstanbieter vor, mindestens einmal jährlich auf die Existenz eines Sperrsets hinzuweisen. Dieses Sperrset sperrt den Zugang zu kostenpflichtigen Mehrwertdiensten für bestimmte Anschlüsse. Swisscom informiert ihre Kunden jährlich mittels Rechnungsbeilage über diese kostenlose Dienstleistung. Bei allen jugend - lichen Abonnenten unter 18 Jahren wird dieses Sperrset automatisch aktiviert.

Förderung der Medienkompetenz

Swisscom hat im Jahr 2012 die folgenden Massnahmen ergriffen, um Eltern und Lehrkräfte auf mögliche Gefahren und Risiken von neuen Medien aufmerksam zu machen:

  • Medienkurs im Rahmen des Schulungsprogramms Academy (ehemals Swisscom Help Point): Der Kurs hat jeweils an Elternabenden oder an Lehrerweiterbildungen stattgefunden. Zudem hat Swisscom ihr Kursangebot ausgebaut und bietet neu Kurse für Schüler der Oberstufe an (siehe unten: Medienkurse für Eltern, Lehrpersonen und Oberstufenschüler). Insgesamt hat Swisscom im Jahr 2012 schweizweit knapp 700 Veranstaltungen zum Thema Medienkompetenz durchgeführt.
  • JAMES  Jugend, Aktivitäten, (Multi-)Media  Ergebnisse Schweiz: Die JAMES-Studie untersucht das Mediennutzungsverhalten Jugendlicher zwischen 12 und 19 Jahren. Nach einer ersten Auflage im Jahr 2010 hat Swisscom in Kooperation mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Zürich die JAMES-Studie im Jahr 2012 erneut durchgeführt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen es Wissenschaft und Politik, ihre Schlüsse und Massnahmen auf ein verlässliches wissenschaftliches Fundament zu stellen. Die wiederkehrende Durchführung der JAMES-Studie wird es ab dem Jahr 2014 ermöglichen, Trends und Veränderungen im Mediennutzungsverhalten Jugendlicher abzulesen. Swisscom füllt damit eine längjährige Forschungslücke, zumal vor dem Jahr 2010 keine durchgängige Erhebung der Mediennutzung Jugendlicher bestanden hat.

Nationales Programm zur Förderung der Medienkompetenz

Der Bundesrat hat im Sommer 2010 ein Programm ins Leben gerufen, um die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist für die Umsetzung des Programms verantwortlich, das bis 2015 dauert. Swisscom ist Hauptpartner des Programms und ist überzeugt, dass die Privatwirtschaft und die öffentliche Hand gemeinsam bedeutend mehr für die Förderung der Medienkompetenz bewirken. Swisscom unterstützt das Programm kommunikativ und finanziell.

Medienkurse für Eltern, Lehrpersonen und Oberstufenschüler

Seit Herbst 2011 hat Swisscom ihr Kursangebot zur Förderung der Medienkompetenz erweitert. Sie bietet seither zusätzlich zu den Informationsveranstaltungen für Eltern und Lehrpersonen einen modular aufgebauten Kurs für Schüler der Oberstufe (7. bis 9. Klasse) an. Zur Auswahl stehen den Lehrpersonen unterschiedliche Kursmodule zum Mediennutzungsverhalten allgemein, zum Recht im Internet, zu sozialen Netzwerken, zu sicherem Surfen und neu zum Thema Cypermobbing. Swisscom stellt für die teilnehmenden Klassen jeweils einen eigenen Kursleiter. Die Nachfrage hat sich im Jahr 2012 als gross erwiesen und die Ziele für das Jahr 2012 sind übertroffen worden. Dabei sind die Erfahrungen und Feedbacks zu den Veranstaltungen ausnehmend positiv ausgefallen. Eine Evaluation der Wirksamkeit wird 2013 durchgeführt.

Swisscom Academy (ehemals Swisscom Help Point)

Die Swisscom Academy schult bereits seit 2005 Nutzer im Gebrauch von Mobilfunkgeräten und des Internets. In den Schulungszentren in Bern, Basel, Lausanne, Luzern, Genf und Zürich bietet Swisscom wöchentlich Kurse an. Zudem fahren vier Schulungsbusse jedes Jahr in rund 70 Städte und Dörfer in der ganzen Schweiz. Im Jahr 2012 haben sich 12'831 Personen im Gebrauch moderner Kommunikationsmittel weitergebildet. Seit der Lancierung der Help Points haben sich knapp 220'000 Menschen in der Schweiz auf die Schulbank gesetzt. Die Kurse richten sich an die gesamte Bevölkerung der Schweiz und stehen Kunden wie Nichtkunden offen. Damit leistet Swisscom einen wichtigen Beitrag, die digitale Kluft zwischen den Generationen laufend zu verringern.

Initiative «Schulen ans Internet»

Swisscom hat im Jahr 2012 das zehnjährige Bestehen ihrer Initiative «Schulen ans Internet» gefeiert. Nahezu alle Schweizer Schulen profitieren im Rahmen dieser Initiative vom kostenlosen Grundangebot oder von einem erweiterten Angebot zu stark vergünstigen Preisen. Swisscom führt die Initiative «Schulen ans Internet» auch ohne die öffentlich-private Partnerschaft mit dem Bund weiter (die Bundesinitiative ist 2007 offiziell ausgelaufen). Sie ist bemüht, ihr Infrastrukturangebot laufend auf die neuen Bedürfnisse im Schulalltag auszurichten. Im Jahr 2009 hat Swisscom die Initiative «Schulen ans Internet» zudem für Kindergärten geöffnet. Damit ist sie einem Bedürfnis der kantonalen Erziehungsdirektionen gefolgt. Dies bedeutet, dass sich die Anzahl der Anschlüsse in den nächsten Jahren nahezu verdreifachen wird. Ende 2012 verfügen bereits weit über 1'700 Kindergärten über einen Internetanschluss.
Schulen mit Bedarf an leistungsstarken Bandbreiten  grosse Schulzentren oder Schulen, die das Internet besonders intensiv nutzen  profitieren neu von kostenlosen Anschlüssen mit einer erhöhten Bandbreite von bis zu 50 Mbit/s. Dabei bleibt der Zugang zum Internet kostenlos. Will die Schule zusätzlich von den professionellen Sicherheitsleistungen von Swisscom profitieren, erhebt Swisscom einen Unkostenbeitrag.
Schulen stellen immer grössere Anforderungen an ihre ICT-Lösungen. Swisscom hat die Bedürfnisse erkannt und versucht seit dem Jahr 2012, in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern für Bildungsinstitutionen nützliche und erschwingliche ICT-Lösungen zu finden.

Swisscom hat in den vergangenen Jahren ihr Netzwerk mit unterschiedlichen Institutionen des Bildungswesens ausgebaut. Dieses Netzwerk stellt sicher, dass Swisscom die Bedürfnisse von Schulen hinsichtlich der ICT-Integration rechtzeitig erkennt. Swisscom pflegt das Netzwerk in Form von Dialogen und Veranstaltungen besonders mit folgenden Institutionen:

  • Bildungserver educa und dem schweizerischen Bildungsserver educanet
  • Erziehungsdirektorenkonferenz EDK
  • SFIB-Tagung
  • Bundesamt für Kommunikation BAKOM
  • Schweizerischen Stiftung für audiovisuelle Bildungsinhalte SSAB
  • Schweizerischen Lehrerverband LCH
  • Conférence intercantonale de l'instruction publique CIIP
  • Worlddidac Association
  • Verschiedenen pädagogischen Hochschulen

Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen

Der wichtigste Anspruch von Swisscom lautet: Alle Menschen in der Schweiz sollen die neuen Kommunikationsmittel ohne Hindernisse nutzen. In diesem Zusammenhang leistet Swisscom einen substanziellen Beitrag, um benachteiligte Menschen an der Informationsgesellschaft Schweiz teilhaben zu lassen.

Angebote von Swisscom für behinderte, sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen

  • Die Swisscom Shops werden hinsichtlich der Rollstuhlgängigkeit strengen Anforderungen gerecht. Ebenso haben die Mitarbeitenden in den Shops zu erkennen, welche Erfordernisse eine spezifische Behinderung mit sich bringt. Schliesslich hat Swisscom zusammen mit der Terz- Stiftung Möglichkeiten erarbeitet, die Shops für sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen zu optimieren. Im Jahr 2012 sind die entsprechenden Massnahmen umgesetzt worden.
  • Swisscom bemüht sich um ein Portfolio an Endgeräten, das hörgeschädigten wie sehbehinderten Mitmenschen eine echte Auswahl bietet. Swisscom erneuert und aktualisiert das Diensteund Geräteportfolio laufend. Sie will damit unter anderem ein Angebot bieten, das besonders Menschen mit speziellen Anforderungen und Bedürfnissen zufriedenstellt. Zu diesem Angebot gehören beispielsweise das Mobilfunktelefon Emporia, ein Smartphone mit On-Screen-Sprach - unterstützung für blinde oder sehbehinderte Menschen, oder die multimodale Form der Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst.
  • Alle Menschen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen die heutigen Abonnentenverzeichnisse nicht nutzen können, dürfen sich ohne Zusatzkosten über die Kurznummer 1145 verbinden lassen. Swisscom erbringt diese Leistung im Rahmen der Grundversorgung kostenlos.
  • Hörgeschädigte Menschen profitieren von einem sogenannten Transkriptionsdienst. Dieser Dienst ermöglicht Telefongespräche zwischen hörenden und hörgeschädigten Menschen. Er wird kostenlos in Zusammenarbeit mit der Organisation procom angeboten und ist ebenfalls Teil der Grundversorgung.
  • Swisscom setzt sich weiterhin dafür ein, ihre eigenen Webauftritte barrierefrei zu gestalten. Im Rahmen des technischen Redesign hat Swisscom bereits wichtige Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines WCAG) umgesetzt. In den folgenden Etappen des Redesign der Webseite wird Swisscom weitere Richtlinien berücksichtigen und strebt bis Ende 2013 eine Zertifizierung «AA Access for all» an.

Angebote für Menschen mit knappen finanziellen Mitteln

  • Menschen mit knappen finanziellen Mitteln unterstützt Swisscom mit spezifischen Angeboten. Jugendliche unter 26 Jahren profitieren von einem vergünstigten Tarifplan. Die entsprechenden Abonnemente sind für Jugendliche bis 18 Jahre zusätzlich mit einer Kreditlimite versehen. Ältere Menschen nutzen die neuen Kommunikationstechnologien nach wie vor weniger als jüngere. Spezielle Abonnemente für ältere Menschen bieten Preismodelle, in denen die Grundgebühren besonders tief liegen und nur dann Kosten entstehen, wenn die Dienstleistung genutzt wird.